AGB

AGB

I.)

Allgemeines und Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen (keine stillschweigende Zustimmung).
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

II.)

Angebot, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss

Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Bestellungen sind bindende Kaufvertragsangebote, die von uns entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware angenommen werden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Plänen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben diesbezüglich ausdrücklich und schriftlich unsere Zustimmung gegeben oder die Verwendung nachträglich genehmigt.

 

III.)

Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Verkaufsstelle“.
Kosten für Montage von Systemwänden, Paneelen, Gardinenschienen usw. sowie Verlegung von Teppichböden sind in unseren Verkaufspreisen in der Regel nicht eingeschlossen und werden zusätzlich nach Arbeitsaufwand berechnet.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten, sofern der Vertragspartner ein Verbraucher ist. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Zweifel nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Gegenüber Kaufleuten behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Material- und Einkaufspreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen; dieses gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur wenn ihm dieses rechtzeitig mitgeteilt wurde und auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wurde. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit Verzugseintritt zu fordern. Dieses schließt nicht das Recht aus, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Verzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen nur aufrechnen, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

IV.)

Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Wir haften für Schäden aufgrund Verzuges, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung, insbesondere im Falle leichter Fahrlässigkeit oder Nichtbelieferbarkeit durch den Besteller sind ausgeschlossen; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nicht: In diesem Falle haften wir für den zu erwartenden und typischerweise eintretenden Schaden.

 

V.)

Mangelgewährleistung

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind eventuelle Schäden durch ungünstige raumklimatische Verhältnisse (z.B. Feuchtigkeit, Überhitzung usw.) in der Sphäre des Bestellers. Wir haften nicht für eventuelle Ausbleichungs- oder Vergilbungs- oder Verfärbungsprozesse infolge Sonneneinstrahlung und Lichteinfall bei Stoffen, Bezugsmaterialien und Hölzern. Eine Gewähr für völlige Furniergleichheit in Farbe und Struktur kann – insbesondere bei Nachbestellungen zu bereits gelieferten Teilen – nicht übernommen werden. Beschaffenheitsunterschiede, insbesondere wegen naturproduktartiger Abweichungen (Maserung und Horizont) sind in der Regel kein Mangel. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Sind wir zur Mangelbeseitigung (Ersatzlieferung) nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung zum zweiten Mal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Ist der Besteller Kaufmann, so beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist; die Geltendmachung von Mangelgewährleistungsrechten nach Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.

 

VI.)

Haftungsausschluss

Unsere Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist jedoch – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde. Dies gilt bei Geschäften, an dem ein Verbraucher beteiligt ist, nicht, soweit Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind.

 

VII.)

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Grundgeschäft vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen, auch wenn nicht ausdrücklich der Rücktritt vom Vertrag erklärt wurde. Ist an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt, so behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Im Falle der Pfändung oder sonstiger Eingriffe seitens Dritter hat uns der Besteller diesbezüglich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann.

 

VIII.)

Gerichtsstand / Erfüllungsort

Falls der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz stets Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.